VGH Bayern - Beschluss vom 22.04.2021
15 CS 21.398
Normen:
BauGB § 35;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 11.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 S 20.2755

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung von Baugenehmigungen

VGH Bayern, Beschluss vom 22.04.2021 - Aktenzeichen 15 CS 21.398

DRsp Nr. 2021/8326

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung von Baugenehmigungen

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur "Errichtung eines 35 m - Schleuderbetonmastes mit 3 m - Stahlrohraufsatz und zwei Plattformen sowie Outdoortechnik auf Bodenplatte" (Bescheid des Landratsamts vom 11.5.2020). Das Vorhaben dient der Nutzung als Mobilfunksendeanlage und befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Die Antragstellerin zu 1 ist Eigentümerin eines benachbarten unbebauten Ackergrundstücks (ca. 150 m vom Standort der Mobilfunksendeanlage entfernt). Beide Antragsteller sind außerdem Miteigentümer eines weiteren benachbarten landwirtschaftlich genutzten Grundstücks (ca. 190 m vom Standort der Mobilfunksendeanlage entfernt). Ihr am Ortsrand liegendes Wohngrundstück ist etwa 410 m vom Standort der Mobilfunksendeanlage entfernt.