VGH Bayern - Beschluss vom 03.08.2021
15 B 21.673
Normen:
BauNVO § 11 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 05.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 K 15.2216

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Arbeiterwohnheim

VGH Bayern, Beschluss vom 03.08.2021 - Aktenzeichen 15 B 21.673

DRsp Nr. 2021/13118

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Arbeiterwohnheim

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1 wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5. Dezember 2017 (RO 7 K 15.2216) aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid des Landratsamts N******* ******** vom 25. November 2015 abgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Der Beigeladene zu 2 trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauNVO § 11 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Die Beigeladene zu 1 wendet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5. Dezember 2017, mit dem im Zuge einer Nachbarklage die ihr erteilte Baugenehmigung für ein Wohnheim auf dem Grundstück FlNr. ****** Gemarkung L********** (Baugrundstück) aufgehoben worden ist.