Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1 wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5. Dezember 2017 (RO 7 K 15.2216) aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid des Landratsamts N******* ******** vom 25. November 2015 abgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Der Beigeladene zu 2 trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beigeladene zu 1 wendet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5. Dezember 2017, mit dem im Zuge einer Nachbarklage die ihr erteilte Baugenehmigung für ein Wohnheim auf dem Grundstück FlNr. ****** Gemarkung L********** (Baugrundstück) aufgehoben worden ist.
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