Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. Die Darlegungen der Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung der Senat nach §
Das Verwaltungsgericht hat den mit der Beschwerde sinngemäß weiterverfolgten Antrag des Antragstellers,
die aufschiebende Wirkung seiner am 10. März 2021 erhobenen Klage (
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