OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 04.05.2022
8 D 346/21.AK
Normen:
UmwRG § 6 Abs. 1; UVPG § 7 Abs. 3;
Fundstellen:
BauR 2023, 440

Nachbarlicher Rechtsschutz gegen die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergiekraftanlagen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2022 - Aktenzeichen 8 D 346/21.AK

DRsp Nr. 2022/9157

Nachbarlicher Rechtsschutz gegen die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergiekraftanlagen

1. Der Antrag des Vorhabenträgers auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) löst gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG nur dann eine UVP-Plicht aus, wenn für das Neuvorhaben sonst zunächst eine Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 und 2 UVPG erforderlich gewesen wäre.2. § 6 UmwRG findet in Klageverfahren gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen, die nicht Teil einer Windfarm sind, Anwendung. Es handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne der Auffangregelung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, weil Windenergieanlagen unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften zugelassen werden.3. Eine Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts "mit geringem Aufwand" i. S. v. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO kommt jedenfalls im Anwendungsbereich des § 6 UmwRG nur im Hinblick auf solche Tatsachen und eine sich daraus ergebende Beschwer des Klägers in Betracht, die bei Klageerhebung derart auf der Hand liegen, dass sich die Angabe von Klagegründen als bloße Förmlichkeit erwiese (wie OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 11 A 2168/20 -, und vom 18. Februar 2020 - 11 B 13/20 -).