OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 04.05.2022
8 D 317/21.AK
Normen:
UVPG § 7 Abs. 3 S. 2;

Nachbarlicher Rechtsschutz gegen die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergiekraftanlagen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2022 - Aktenzeichen 8 D 317/21.AK

DRsp Nr. 2022/9156

Nachbarlicher Rechtsschutz gegen die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergiekraftanlagen

1. Der Antrag des Vorhabenträgers auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) löst gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG nur dann eine UVP-Plicht aus, wenn für das Neuvorhaben sonst zunächst eine Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 und 2 UVPG erforderlich gewesen wäre.2. Eine Schallimmissionsprognose auf Grundlage einer Lärmausbreitungsrechnung nach Maßgabe der Vorgaben der TA Lärm, der hierdurch in Bezug genommenen DIN ISO 9613-2 und des diese ergänzenden sog. Interimsverfahrens liegt grundsätzlich auf der "sicheren Seite".3. Infraschall - wie auch tieffrequenter Schall - durch Windenergieanlagen liegt im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs und führt nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren. Sämtliche dem Senat bekannten Studien und Stellungnahmen dazu sind lediglich Teil des wissenschaftlichen Diskurses, ergeben allerdings bisher keinen begründeten Ansatz für relevante tieffrequente Immissionen oder Infraschall durch Windenergieanlagen oder nachweisbare gesundheitsschädliche Auswirkungen (st. Rspr.).