OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 04.05.2022
8 D 297/21.AK
Normen:
UmwRG § 6 Abs. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2022, 669

Nachbarlicher Rechtsschutz gegen die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergiekraftanlagen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2022 - Aktenzeichen 8 D 297/21.AK

DRsp Nr. 2022/9154

Nachbarlicher Rechtsschutz gegen die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergiekraftanlagen

1. UmwRG regelt einen Fall der innerprozessualen Präklusion und stellt keine Sachurteilsvoraussetzung auf.2. 6 UmwRG findet in Klageverfahren gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen, die nicht Teil einer Windfarm sind, Anwendung. Es handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne der Auffangregelung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, weil Windenergieanlagen unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften zugelassen werden.3. In seinem Anwendungsbereich unterscheidet § 6 UmwRG nicht zwischen verschiedenen Fachmaterien; die Bestimmung findet auch Anwendung auf gebundene immissionsschutzrechtliche Genehmigungen.4. Eine Schallimmissionsprognose auf Grundlage einer Lärmausbreitungsrechnung nach Maßgabe der Vorgaben der TA Lärm, der hierdurch in Bezug genommenen DIN ISO 9613-2 und des diese ergänzenden sog. Interimsverfahrens liegt grundsätzlich auf der "sicheren Seite".