Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
Der Antragsteller ist Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen Wohngrundstücks. Er wendet sich gegen einen Bebauungsplan, der in einer Entfernung von etwa 100 m auf einer Fläche von 3 000 qm teils ein Mischgebiet und teils eine private Grünfläche festsetzt. Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag verworfen, weil der Antragsteller nicht antragsbefugt sei.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|