VG Karlsruhe - Urteil vom 20.07.2021
8 K 5584/19
Normen:
BauGB § 34 Abs. 2; LBO § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; LBO § 2 Abs. 7; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;

Nachbarklage; Sprengung; Explosion; Geldautomat; Bankcontainer; Gefahren Dritter; Rücksichtnahmegebot; Aufenthaltsraum; Abstand; Abstandsfläche; treuwidrig

VG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2021 - Aktenzeichen 8 K 5584/19

DRsp Nr. 2021/14798

Nachbarklage; Sprengung; Explosion; Geldautomat; Bankcontainer; Gefahren Dritter; Rücksichtnahmegebot; Aufenthaltsraum; Abstand; Abstandsfläche; treuwidrig

1. Bankcontainer sind keine Aufenthaltsräume im Sinne des § 2 Abs. 7 LBO und können daher zu den privilegierten Gebäuden nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO zählen, die keine oder geringere Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken einhalten müssen. 2. Die Gefahr der Sprengung eines Bankcontainers ist bei der Prüfung seiner baurechtlichen Zulässigkeit und anderem im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO von Relevanz.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 2; LBO § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; LBO § 2 Abs. 7; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Rechtsschutz gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.