VGH Bayern - Beschluss vom 23.04.2021
9 ZB 20.874
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; BauGB § 29 Abs. 1; BauGB § 30;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 03.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 K 17.2482

Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung für die Sanierung und Teilumnutzung eines Gasthauses

VGH Bayern, Beschluss vom 23.04.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 20.874

DRsp Nr. 2021/7275

Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung für die Sanierung und Teilumnutzung eines Gasthauses

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; BauGB § 29 Abs. 1; BauGB § 30;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen eine der Beigeladenen durch die Beklagte erteilte Baugenehmigung für die Sanierung und Teilumnutzung eines Gasthauses.