Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf insgesamt 7.500 € festgesetzt.
Der Antrag der Kläger, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, bleibt ohne Erfolg. Die innerhalb der Frist des §
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