Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Beklagte erteilte den Beigeladenen mit Bescheid vom 22. März 2016 die Genehmigung für die Sanierung und den Umbau ihres Reihenmittelhauses. Gegenstand des zugrundeliegenden Bauantrags war neben den Maßnahmen am Wohnhaus auch die Neuerrichtung eines im Grundriss 6,30 m x 2,80 m großen Gartenhauses mit einem seitlich jeweils überstehenden Flachdach, das an der Grenze zum südlich benachbarten Grundstück 2,60 m und auf der Nordseite des Gebäudes 2,65 m hoch werden sollte.
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