Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Antragstellerin begehrt ihre vorläufige Immatrikulation im Studiengang Medizin bei dem Antragsgegner.
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