Das Verfahren wird eingestellt.
II.Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 16. Juli 2021 ist wirkungslos geworden.
III.Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufgehoben.
IV.Der Streitwert für das Verfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 26. August 2021 "das Verfahren" für erledigt erklärt. Diese Erklärung ist so zu verstehen (§
Das Verfahren war daher in entsprechender Anwendung von §
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