Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts München I, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 34.282.893,88 € festgesetzt.
I.
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