OLG Hamburg - Beschluss vom 25.02.2002
1 Verg 1/01
Normen:
VOL/A § 25 Nr. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2002, 447

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Leistungsfähigkeit eines Bieters; Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - Aktenzeichen 1 Verg 1/01

DRsp Nr. 2004/8682

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Leistungsfähigkeit eines Bieters; Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots

»1. Ein Bieter hat in dem Zeitpunkt, zu dem Leistungen begonnen werden sollen, die erforderliche Zahl von Mitarbeitern bereitzustellen. Dies muss nicht zwingend bereits zur Zeit des Angebots bestehen. Dem Auftraggeber ist insoweit ein Beurteilungsspielraum gegeben. 2. Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind oder die sich unmittelbar aus der VOL/A ergeben. 3. § 25 Nr. 3 VOL/A enthält einen unbestimmten Rechtsbegriff dahin, dass die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots "unter Berücksichtigung aller Umstände" zu geschehen habe. Wird auf diese Bestimmung Bezug genommen unter Verwendung des Begriffes "Gesamteindruck", so kann dies gleichbedeutend verstanden werden wie "alle Umstände", d.h. als Zusammenfassung und Berücksichtigung aller in die Bewertung einzubeziehenden Gesichtspunkte in § 25 Nr. 3 VOL/A

Normenkette:

VOL/A § 25 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Das vorliegende Vergabeverfahren bezieht sich auf eine Ausschreibung der Antragsgegnerinnen als Stiftungen öffentlichen Rechts, vertreten durch das Museum für V .., Hamburg, Sicherheitsdienstleistungen in den von ihnen betriebenen Museen zu erbringen.