OVG Niedersachsen - Urteil vom 22.06.2010
12 LB 213/07
Normen:
NBauO § 74 Abs. 2 S. 1; NBauO § 77;
Fundstellen:
BauR 2010, 2093
DVBl 2010, 1321
DÖV 2010, 946
Vorinstanzen:
VG Osnabrück, vom 18.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 206/04

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids; Aufrechterhaltung und Verlängerung eines Bauvorbescheids als immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie auf immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.06.2010 - Aktenzeichen 12 LB 213/07

DRsp Nr. 2010/15953

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids; Aufrechterhaltung und Verlängerung eines Bauvorbescheids als immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie auf immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

1. Für die Beurteilung der Frage, ob die Geltungsdauer eines Bauvorbescheides verlängert werden kann, kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde bzw. - sofern sich ein Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Verlängerung der Geltungsdauer anschließt - auf den der letzten Tatsacheninstanz an.2. Ein Bauvorbescheid kann nicht als immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid aufrechterhalten und verlängert werden.3. Zur Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie auf immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

Normenkette:

NBauO § 74 Abs. 2 S. 1; NBauO § 77;

Tatbestand

Gegenstand des Verfahrens ist die Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheides über die planungsrechtliche Zulässigkeit (ohne Prüfung der Erschließung) des Neubaus eines Schweinemaststalles mit 700 Mastplätzen.