BGH vom 03.03.1977
III ZR 36/75
Normen:
BauGB § 93 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DRsp V(527)218c-d
WM 1977, 506

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

BGH, vom 03.03.1977 - Aktenzeichen III ZR 36/75

DRsp Nr. 1996/14721

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

Bei der Entschädigung ist zu unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt der Qualitätsermitttlung (für den die wertbestimmenden Eigenschaften zu ermitteln sind) und dem Zeitpunkt für die Preisverhältnisse (für den die Währungs- und Preisverhältnisse zu bestimmen sind). Zur Qualität des Grundstücks gehören die tatsächlichen und rechtlichen Eigenschaften einschl. der Infrastruktur der Gegend. Eine allgemeine Erhöhung der Grundstückspreise, auch konjunkturbedingte Wertänderungen sind zu berücksichtigen, wenn der Begünstigte einen zu niedrigen Preis angeboten oder geleistet hat.

Normenkette:

BauGB § 93 Abs. 4 ;
Fundstellen
DRsp V(527)218c-d
WM 1977, 506