Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 9. Mai 2018 (
Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 6. September 2013 in der Fassung des Beschlusses vom 27. Juli 2015 bewilligten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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