Maschinelles Einpflügen von Elektrokabeln in den Erdboden mittels einer Fräsmaschine: Haftung für Verrichtungsgehilfen
OLG Braunschweig, Urteil vom 24.02.1998 - Aktenzeichen 4 U 32/97
DRsp Nr. 1999/5444
Maschinelles Einpflügen von Elektrokabeln in den Erdboden mittels einer Fräsmaschine: Haftung für Verrichtungsgehilfen
»Bei maschinellem Einpflügen von Elektrokabeln in den Erdboden mittels einer Fräsmaschine sind wegen der erheblichen Gefahren für bereits vorhandene Versorgungsleitungen hohe Anforderungen an Auswahl und Überwachung der Verrichtungsgehilfen zu stellen. Eine Verletzung dieser erhöhten Sorgfaltspflicht ist anzunehmen, wenn der Bauführer ohne Einblick in die ihm übergebenen Verlegungspläne gearbeitet hat.«