OLG Hamburg - Urteil vom 15.07.2021
3 U 124/18
Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; MarkenG § 14 Abs. 5; ZPO § 92 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 17.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 406 HKO 11/18

Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Angebotsbeschreibung für einen Adapter für Telekommunikationsanlagen auf der Handelsplattform AmazonVoraussetzungen einer StörerhaftungRechtspflicht zur Prüfung und zur Abwendung einer Rechtsverletzung

OLG Hamburg, Urteil vom 15.07.2021 - Aktenzeichen 3 U 124/18

DRsp Nr. 2022/5532

Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Angebotsbeschreibung für einen Adapter für Telekommunikationsanlagen auf der Handelsplattform Amazon Voraussetzungen einer Störerhaftung Rechtspflicht zur Prüfung und zur Abwendung einer Rechtsverletzung

Orientierungssätze: 1. Wer ein Produkt auf einer Handelsplattform (hier: Amazon) zum Verkauf eingestellt, dessen Beschreibung unter der dortigen Kennung (hier: ASIN) auch von Dritten, die unter der nämlichen Kennung eigene Produkte anbieten, geändert werden kann, ist zur Vermeidung einer etwaigen Störerhaftung verpflichtet, die Produktbeschreibung auch ohne einen vorhergehenden Hinweis regelmäßig zur Abwendung möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen (Anschluss an BGH, GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei Amazon). 2. Die Prüfungspflicht ist jedenfalls dann verletzt, wenn über mehr als eine Woche keine Überprüfung vorgenommen wird.