OLG München - Urteil vom 12.01.1999
13 U 6012/97
Normen:
VOB/B § 13 Nr. 6, Nr. 7; BGB § 251 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 114

Mängelbeseitigung bei fehlerhafter Ausführung einer wasserdichten Wanne

OLG München, Urteil vom 12.01.1999 - Aktenzeichen 13 U 6012/97

DRsp Nr. 2000/5447

Mängelbeseitigung bei fehlerhafter Ausführung einer wasserdichten Wanne

Führt der Unternehmer den Keller eines Hauses, der wegen der Lage in einem Überschwemmungsgebiet als wasserdichte Wanne vorgesehen ist, nicht entsprechend der Planung aus und kommt es hierdurch zu Wassereinbrüchen, so hat er im Wege der Mangelbeseitigung die Kosten für den Abriß und der Neuerstellung des Rohbaus zu erstatten.

Normenkette:

VOB/B § 13 Nr. 6, Nr. 7; BGB § 251 ;

Hinweise:

Revision nicht angenommen (BGH, Beschluß vom 20.01.2000 - VII ZR 55/99)

Fundstellen
IBR 2000, 114