Mängelbeseitigung bei fehlerhafter Ausführung einer wasserdichten Wanne
OLG München, Urteil vom 12.01.1999 - Aktenzeichen 13 U 6012/97
DRsp Nr. 2000/5447
Mängelbeseitigung bei fehlerhafter Ausführung einer wasserdichten Wanne
Führt der Unternehmer den Keller eines Hauses, der wegen der Lage in einem Überschwemmungsgebiet als wasserdichte Wanne vorgesehen ist, nicht entsprechend der Planung aus und kommt es hierdurch zu Wassereinbrüchen, so hat er im Wege der Mangelbeseitigung die Kosten für den Abriß und der Neuerstellung des Rohbaus zu erstatten.