Mängel eines nach Auskiesung rekultivierten Grundstücks
BGH, Urteil vom 23.06.1995 - Aktenzeichen V ZR 271/94
DRsp Nr. 1995/5337
Mängel eines nach Auskiesung rekultivierten Grundstücks
»Wird bei Rückkauf eines ausgekiesten Grundstücks die Verfüllung zum Zwecke der Verwendung als Ackerland vereinbart, sind bei der Frage, ob diese werkvertragliche Leistung mit einem Fehler behaftet ist, der die Tauglichkeit des Werkes zu dem nach dem Vertrage vorgesehenen Gebrauch erheblich mindert, die Umstände nicht zu berücksichtigen, die sich aus der unveränderten räumlichen Lage des Grundstücks und daraus folgenden Gegebenheiten (hier: angrenzendes Deponiegelände, Behördenverdacht auf Grundwassergefährdung) ergeben könnten.«