BGH - Urteil vom 23.06.1995
V ZR 271/94
Normen:
BGB § 633 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 1995, 844
DNotZ 1996, 970
MDR 1996, 34
NJW-RR 1995, 1200
UPR 1995, 398
WM 1995, 1761
Vorinstanzen:
OLG München,
LG München I,

Mängel eines nach Auskiesung rekultivierten Grundstücks

BGH, Urteil vom 23.06.1995 - Aktenzeichen V ZR 271/94

DRsp Nr. 1995/5337

Mängel eines nach Auskiesung rekultivierten Grundstücks

»Wird bei Rückkauf eines ausgekiesten Grundstücks die Verfüllung zum Zwecke der Verwendung als Ackerland vereinbart, sind bei der Frage, ob diese werkvertragliche Leistung mit einem Fehler behaftet ist, der die Tauglichkeit des Werkes zu dem nach dem Vertrage vorgesehenen Gebrauch erheblich mindert, die Umstände nicht zu berücksichtigen, die sich aus der unveränderten räumlichen Lage des Grundstücks und daraus folgenden Gegebenheiten (hier: angrenzendes Deponiegelände, Behördenverdacht auf Grundwassergefährdung) ergeben könnten.«

Normenkette:

BGB § 633 Abs. 1 ;

Tatbestand: