I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. September 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7.044,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13. April 2017 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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