LG Lüneburg - Urteil vom 26.11.1998 (6 S 150/98) - DRsp Nr. 2000/1560
LG Lüneburg, Urteil vom 26.11.1998 - Aktenzeichen 6 S 150/98
DRsp Nr. 2000/1560
Zieht ein Architekt einen Unternehmer, der im Auftrag des Bauherrn Rohrleitungen im Boden verlegt hat, hinzu, um diese nach einiger Zeit wieder aufzufinden, so liegt in den Worten "dann sehen Sie zu, wie Sie die rauskriegen" ein kostenpflichtiger, im eigenen Namen erteilter Auftrag.