LG Köln - 13.01.1976 (71 O 279/74) - DRsp Nr. 1998/2708
LG Köln, vom 13.01.1976 - Aktenzeichen 71 O 279/74
DRsp Nr. 1998/2708
Haben die Parteien eines VOB-Vertrages sich im Wege des Vergleiches (§ 779BGB) auf die Höhe der Vergütung des Auftragnehmers geeinigt, so kann sich der Auftraggeber auch dann, wenn der Auftragnehmer eine geringere Schlußzahlung vorbehaltlos angenommen hat, nicht auf die Schlußzahlungseinrede berufen.