LG Düsseldorf - Urteil vom 21.04.1998
6 O 394/97
Normen:
BGB §§ 812, 242 ; ZVB Nr. 24;
Fundstellen:
BauR 1998, 1106
NJW-RR 1998, 315
NJW-RR 1999, 315

LG Düsseldorf - Urteil vom 21.04.1998 (6 O 394/97) - DRsp Nr. 1999/5575

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.1998 - Aktenzeichen 6 O 394/97

DRsp Nr. 1999/5575

»Kennt der Auftragnehmer das Ergebnis der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Auftraggebers (Kommune) und haben die Parteien darüber sodann fast ein Jahr vorgerichtlich verhandelt und im Anschluß daran die Korrespondenz eingestellt, so muß der Auftragnehmer nicht mehr damit rechnen, daß der öffentliche Auftraggeber nach ca. 4 Jahren wieder darauf zurückkommt. Der Auftragnehmer kann sich in diesem Falle erfolgreich auf den Einwand der Verwirkung berufen.«

Normenkette:

BGB §§ 812, 242 ; ZVB Nr. 24;
Fundstellen
BauR 1998, 1106
NJW-RR 1998, 315
NJW-RR 1999, 315