OLG Naumburg - Beschluss vom 13.05.2008
1 Verg 3/08
Normen:
VOB/A § 25 Nr. 1 ; VOB/A § 22 Nr. 1 S. 1 Halbs. 2 ; GWB § 118 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2008, 900

Laboreinrichtung II - Rügepflicht eines unklaren Punktbewertungssystems in der Angebotsphase - Anforderungen an die Transparenz der Zuschlagskriterien - Übergang vom offenen zum Verhandlungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.05.2008 - Aktenzeichen 1 Verg 3/08

DRsp Nr. 2008/18038

Laboreinrichtung II - Rügepflicht eines unklaren Punktbewertungssystems in der Angebotsphase - Anforderungen an die Transparenz der Zuschlagskriterien - Übergang vom offenen zum Verhandlungsverfahren

»1. Die angebliche Unklarheit, Zweifelhaftigkeit oder Mehrdeutigkeit eines Punktbewertungssystems, welches den Bietern mit den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht worden ist, ist regelmäßig in der Angebotsphase zu rügen. Für die laienhafte rechtliche Bewertung des Inhalts der Bekanntmachung der Zuschlagskriterien als nicht ausreichend transparent kommt es nur darauf an, ob ein Bieter sich aufgrund der gegebenen Informationen im Stande sieht, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, oder nicht. Es ist regelmäßig auch ohne rechtliche Beratung möglich zu entscheiden, ob der Inhalt der Verdingungsunterlagen aus fachlicher Sicht erkennen lässt, worauf es dem Auftraggeber ankommt und ob die vorgenommenen Einstufungen für die Punkteverteilung für einen branchen- und fachkundigen Bieter eindeutig verständlich sind oder nicht. 2. Ebenso kann ein fachkundiger Bieter ohne eingehende rechtliche Beratung beurteilen, ob "Ca."-Angaben bei den Abmessungen von Einrichtungsgegenständen die verlangte Leistung hinreichend genau beschreiben oder nicht.