Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird auf die Anschlussberufung der Beklagten das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 23. Juli 2010 -
Die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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