Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 11.12.2017, Az. 4 HK
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das in Ziffer I. genannte Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen.
III.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts in der Fassung gemäß Ziffer I. sind vorläufig vollstreckbar.
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