Das Verfahren wird eingestellt.
II.Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. November 2018 (Az. AN 9 K 16.00641) ist wirkungslos geworden.
III.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
IV.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
1. Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Klägerin (Schriftsatz vom 7.6.2021) und der Beklagten (Schriftsatz vom 23.6.2021) einzustellen (§
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