Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
II.Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Beigeladene ist Eigentümerin eines Grundstücks mit einem Wohnhaus, für das mit Bescheid des Landratsamts Straubing-Bogen vom 5. Mai 2017 im vereinfachten bauordnungsrechtlichen Verfahren ein Flachdachanbau baurechtlich genehmigt wurde. Die nordöstlichen Außenwände des Anbaus halten nach Maßgabe der genehmigten Bauvorlagen gegenüber dem Nachbargrundstück des Klägers einen Abstand von ca. 3 m ein; auf ca. 12 m Länge wird das Flachdach ca. 1,20 - 1,30 m über die Außenwände in Richtung des Klägergrundstücks fortgeführt. Ebenerdig darunter befinden sich laut Bezeichnung in den genehmigten Bauvorlagen eine "Holzlagerung" (vgl. "Grundriss Erdgeschoss") sowie eine "Terrasse" (vgl. "Ansicht von Nordwesten", gemeint: von Nordosten).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|