OLG Rostock - Beschluss vom 12.08.2020
17 Verg 3/20
Normen:
GWB § 178;
Vorinstanzen:
VK Mecklenburg-Vorpommern, vom 20.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 VK 10/19

Konzession zur Durchführung von Intensivtransporten im Rettungsdienst mit einem IntensivtransporthubschrauberBestimmte Mindestgröße des HubschraubersHinsichtlich einer Leistungsbestimmung begründeter Nachprüfungsantrag

OLG Rostock, Beschluss vom 12.08.2020 - Aktenzeichen 17 Verg 3/20

DRsp Nr. 2022/262

Konzession zur Durchführung von Intensivtransporten im Rettungsdienst mit einem Intensivtransporthubschrauber Bestimmte Mindestgröße des Hubschraubers Hinsichtlich einer Leistungsbestimmung begründeter Nachprüfungsantrag

1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen die Entscheidung der Vergabekammer vom 20.03.2020 - 3 VK 10/19 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Fall der Wiederholung der Ausschreibung die Rechtsauffassung des Senats zu beachten ist.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. Im Übrigen erfolgt keine Erstattung.

3. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 650.000 € festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 178;

Gründe:

I.