Die Antragstellerin, die sich mit der Aufstellung und dem Betrieb von Windkraftanlagen befasst und im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 14 "Windpark A. B." Genehmigungen für Windkraftanlagen begehrt, sucht um vorläufigen Rechtsschutz gegen die Veränderungssperre Nr. 2 der Antragsgegnerin "Windpark A. B. (Gemeinde C.)" nach.
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde D. hat am 5. März 2002 beschlossen, die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windkraftstandorten aufzustellen.
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