I.
Die Klägerin, die als Versicherungsmaklerin tätig ist, nimmt die Beklagte, ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, auf Schadensersatz wegen unterbliebener Ausschreibung von Versicherungsleistungen in Anspruch.
Die Beklagte wurde 1926 mit dem Ziel gegründet, dem Wohnungsmangel insbesondere bei sozial Schwachen abzuhelfen. Sie ist heute als GmbH organisiert, die Geschäftsanteile werden fast ausschließlich von der Stadt M. zu einem kleinen Teil von der Beklagten selbst gehalten. Wegen des Gesellschaftsvertrages wird auf Anlage B 1 Bezug genommen.
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