Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung seines landwirtschaftlichen Betriebs im Geltungsbereich einer Veränderungssperre.
Mit Bauantrag vom 3. Februar 2019 und Tekturantrag vom 7. August 2019 beantragte der Kläger die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, eines Mutterkuh- und Trockensteherstalles sowie einer Güllegrube auf seinem im Außenbereich gelegenen Grundstück FlNr. **** Gemarkung M************.
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