Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen der Kläger zu 1 und die Kläger zu 2, letztere als Gesamtschuldner, zu je 1/6 und die Klägerin zu 3 zu 2/3.
I
Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung nordöstlich von Berlin.
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