Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.
III.Die Klägerin und der Kläger tragen die Kosten ihrer Zulassungsverfahren. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
IV.Der Streitwert wird für die Zulassungsverfahren 9 ZB 19.1543 und 9 ZB 19.1544 auf jeweils 2.500 Euro und für das Zulassungsverfahren 9 ZB 19.1545 auf 20.000 Euro sowie ab Verbindung auf insgesamt 25.000 Euro festgesetzt.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|