VGH Bayern - Beschluss vom 12.03.2021
9 ZB 19.1543, 9 ZB 19.1544, 9 ZB 19.1545
Normen:
BayBO Art. 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 S. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 16.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen AN 17 K 17.1586 u.a.

Klage gegen eine Beseitigungsanordnung für einen auf einem Grundstück aufgestellten Wohnwagen

VGH Bayern, Beschluss vom 12.03.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 19.1543, 9 ZB 19.1544, 9 ZB 19.1545

DRsp Nr. 2021/6171

Klage gegen eine Beseitigungsanordnung für einen auf einem Grundstück aufgestellten Wohnwagen

Tenor

I.

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

II.

Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.

III.

Die Klägerin und der Kläger tragen die Kosten ihrer Zulassungsverfahren. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

IV.

Der Streitwert wird für die Zulassungsverfahren 9 ZB 19.1543 und 9 ZB 19.1544 auf jeweils 2.500 Euro und für das Zulassungsverfahren 9 ZB 19.1545 auf 20.000 Euro sowie ab Verbindung auf insgesamt 25.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 S. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.