Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. September 2020 - W 3 K 18.949 - in seinem klageabweisenden Teil wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 59.233,45 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin,
die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in seinem klageabweisenden Teil zuzulassen,
bleibt ohne Erfolg. Die innerhalb der Frist des §
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