Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich als Nachbar gegen den Bescheid des Landratsamts R ... vom 14. Februar 2018, mit welchem den Beigeladenen die Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung F ... (R H1.straße) erteilt wurde sowie gegen den weiteren Bescheid des Landratsamts vom 9. Mai 2019 betreffend "Umbau und Sanierung eines Wochenendhauses mit Carport - Tektur" für dieses Bauvorhaben.
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