Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2018 wird verworfen. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 1/2.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird für jeden Antragsteller auf 20 000 € und insgesamt auf 40 000 € festgesetzt.
Die auf die Zulassungsgründe nach §
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