Keine Pflicht des Gläubigers den Bürgen vor dem Risiko der Bürgschaft zu warnen
OLG Köln, Urteil vom 24.04.1998 - Aktenzeichen 19 U 204
DRsp Nr. 1998/18682
Keine Pflicht des Gläubigers den Bürgen vor dem Risiko der Bürgschaft zu warnen
»Übermittelt der Bürge dem Gläubiger vom vereinbarten Vertragstext abweichende Bürgschaften und besteht der Gläubiger auf vertragsdkonformen Bürgschaften, so ist er nicht verpflichtet, den Bürgen auf eine zwischenzeitliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Schuldners hinzuweisen.«