OLG Köln - Urteil vom 14.03.2000
22 U 174/99
Normen:
VOB/B § 18 Nr. 2;
Fundstellen:
BauR 2001, 134
MDR 2000, 1009
OLGReport-Köln 2000, 345

Keine Hemmung der Verjährung durch Anrufung der vorgesetzten Stelle der auftraggebenden Behörde

OLG Köln, Urteil vom 14.03.2000 - Aktenzeichen 22 U 174/99

DRsp Nr. 2000/3592

Keine Hemmung der Verjährung durch Anrufung der vorgesetzten Stelle der auftraggebenden Behörde

Die Anrufung der vorgesetzten Stelle der auftraggebenden Behörde hat im Regelfall keinen Einfluß auf den Lauf der Verjährung des streitigen Werklohnanspruchs. Nach Treu und Glauben ist es der Auftraggeberin lediglich verwehrt, sich während der Dauer des Verfahrens bei der vorgesetzten Stelle und einer sich anschließenden - hierzu - Überlegungsfrist des Unterzeichners auf Verjährung zu berufen.

Normenkette:

VOB/B § 18 Nr. 2;
Fundstellen
BauR 2001, 134
MDR 2000, 1009
OLGReport-Köln 2000, 345