OLG Naumburg - Beschluss vom 29.04.2008
1 W 14/08
Normen:
VOB/A §§ 1 ff ; GWB § 102 ff. ; GWB § 124 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2008, 957
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 28.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 24/08

Kein Primärrechtsschutz bei Vergabe öffentlicher Aufträge nach Auftragserteilung

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.04.2008 - Aktenzeichen 1 W 14/08

DRsp Nr. 2008/18040

Kein Primärrechtsschutz bei Vergabe öffentlicher Aufträge nach Auftragserteilung

»1. Primärrechtsschutz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kann jedenfalls dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn der Auftrag bereits erteilt ist. 2. Für Feststellungen besteht regelmäßig kein Feststellungsinteresse. 3. Es kann offen bleiben, inwieweit im Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils des GWB subjektive Rechte der Bewerber bzw. Bieter auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften der VOB/A bestehen.«

Normenkette:

VOB/A §§ 1 ff ; GWB § 102 ff. ; GWB § 124 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragsgegnerin schrieb im November 2007 Baumfällarbeiten an einer Bundesstraße auf der Grundlage der VOB/A bundesweit aus. Das Ende der Angebotsfrist sowie der Submissionstermin waren auf den 18. Dezember 2007 angesetzt. Die Antragstellerin forderte mit Schreiben vom 10. Dezember 2007 mit einfacher Post die Übersendung der Verdingungsunterlagen. Das Schreiben ging erst am 13. Dezember 2007 bei der Antragsgegnerin ein. Diese versandte die Unterlagen am 14. Dezember 2007.