Die Berufungen der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.02.2019, Az.
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Präsidenten des Beklagten zu 1), zu unterlassen, die Kläger zu 1) - 6) unbillig zu behindern, indem er gegenüber nationalen oder internationalen Ringkämpfern im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sanktionen direkt oder indirekt androht und/oder verhängt wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Klägers zu 1) teilzunehmen und/oder mit dem Kläger zu 1) zu kooperieren und/oder für die Kläger zu 2) - 6) im Mannschaftsringkampf zu starten, wie geschehen im Jahr 2017, insbesondere
1)die nationalen Ringkämpfer im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
1) 1) 1) - - - - - - - - - - 2. 2) 2) - - - - - - - - - II. III. IV.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|