Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. August 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an einen anderen Kartellsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Die Klägerin, die für den öffentlichen Personennahverkehr in Duisburg zuständig ist, nimmt die Beklagten auf Ersatz kartellbedingten Schadens in Anspruch.
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