Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 16. Oktober 2008 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 7.500,-- EUR festgesetzt.
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