VG Freiburg, vom 17.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 2743/98
Innenbereich, Außenbereich, landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb, Ackerbau ohne Viehhaltung, Wohngebäude, Dienen, Betriebsgewinnermittlung
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2002 - Aktenzeichen 5 S 2048/00
DRsp Nr. 2007/12438
Innenbereich, Außenbereich, landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb, Ackerbau ohne Viehhaltung, Wohngebäude, Dienen, Betriebsgewinnermittlung
»1. Zur Außenbereichslage eines Wohngebäudes, das am Ortsrand zwischen zwei landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden verwirklicht werden soll.2. Ein Wohngebäude dient u.a. dann nicht einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb, wenn die Zinsen für die Investitionen in das Wohngebäude bzw. die Kapitalverzinsung sowie die Unterhaltungs- und Abschreibungskosten nicht aus dem Gewinn dieses Nebenerwerbsbetriebs finanziert werden können.«