OLG Hamburg - Urteil vom 03.09.2002
9 U 8/02
Normen:
BGB § 631 ; HOAI § 15 Abs. 1 § 31 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 1670

Ingenieurhonorar für einen Projektsteuerungsauftrag

OLG Hamburg, Urteil vom 03.09.2002 - Aktenzeichen 9 U 8/02

DRsp Nr. 2004/14973

Ingenieurhonorar für einen Projektsteuerungsauftrag

1. Bei einer Projektsteuerung ist es angemessen, die Tätigkeit des Ingenieurs von der Projektvorbereitung bis zur Auftragsvergabe mit 66% des Auftragsumfangs zu bewerten. 2. Honorarabzüge wegen Auslassung einzelner Tätigkeiten sind jedenfalls dann nicht zulässig, wenn das erstellte Werk mängelfrei ist.

Normenkette:

BGB § 631 ; HOAI § 15 Abs. 1 § 31 ;
Fundstellen
NJW-RR 2003, 1670