Ingenieurhonorar für einen Projektsteuerungsauftrag
OLG Hamburg, Urteil vom 03.09.2002 - Aktenzeichen 9 U 8/02
DRsp Nr. 2004/14973
Ingenieurhonorar für einen Projektsteuerungsauftrag
1. Bei einer Projektsteuerung ist es angemessen, die Tätigkeit des Ingenieurs von der Projektvorbereitung bis zur Auftragsvergabe mit 66% des Auftragsumfangs zu bewerten.2. Honorarabzüge wegen Auslassung einzelner Tätigkeiten sind jedenfalls dann nicht zulässig, wenn das erstellte Werk mängelfrei ist.