Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 15.01.2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
1. Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten einen Betrag von 106.000,00 € zuzüglich Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch seit dem 10.12.2019 zu zahlen.
2. Die Klägerin wird ferner verurteilt, an den Beklagten einen Betrag in Höhe von weiteren 18.873,21 € zuzüglich Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch seit dem 28.05.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 64 % und der Beklagte zu 36 %.
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