OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 15.02.2000
10 B 208/00
Normen:
BauO NRW § 75 ;
Fundstellen:
BRS 63, 757
BauR 2000, 1042

Inanspruchnahme von Straßenraum durch ein Bauvorhaben)

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15.02.2000 - Aktenzeichen 10 B 208/00

DRsp Nr. 2000/8627

Inanspruchnahme von Straßenraum durch ein Bauvorhaben)

»Soll für ein Vorhaben (hier: Gebäude zur Aufnahme der Steuerungsanlagen einer gemeindlichen Pumpstation) ein Teil einer vorhandenen Straßenverkehrsfläche in Anspruch genommen werden und führt dies wegen Verengung des Straßenraums zu Zufahrterschwernissen für ein auf der anderen Seite der Straße gelegenes Grundstück, so kann dies nicht im Streit um die Baugenehmigung, sondern allenfalls straßen- oder eigentumsrechtlich abgewehrt werden.«

Normenkette:

BauO NRW § 75 ;
Fundstellen
BRS 63, 757
BauR 2000, 1042